Was ist da los in der Berliner Justiz und der Innenbehörde, dass sich der Sprecher der Berliner Polizei hinstellen kann und mitteilen, der Ruf "Jude, Jude, feiges Schwein, komm heraus und kämpf allein" sie keine Volksverhetzung. Volksverhetzung definiert das Strafgesetzbuch so:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Darunter soll die Gleichsetzung von Juden und Schweinen nicht fallen? Dadurch also wird weder der öffentliche Friede gestört, noch die Menschenwürde der Juden angegriffen? Welche juristischen Winkelzüge sind nötig, um zu dieser Einschätzung zu kommen? Vielleicht der, zu behaupten, die Gleichsetzung von Juden und Schweinen sei gar nicht böswillig? Oder es würde sich nicht um eine Beschimpfung handeln? Oder das würde nicht den öffentlichen Frieden stören, denn noch brennten ja keine Synagogen?
Was sind das für Leute, die sich hinstellen und mitteilen, man hätte nun per Auflage verboten, Juden als Schweine zu bezeichnen? Wo leben wir denn? Wo bleiben die Konsequenzen?
Foto: Fleischer-Amteroth