Die Bundesregierung will vielleicht gar nicht, dass Böhmermann verknackt wird. Vielleicht will sie eher erreichen, dass ein Gericht das BVG anruft, um die Verfassungsmäßigkeit des Paragraphen 103 prüfen zu lassen. Man weiß es nicht. Es steckt also möglicherweise eine rechtstaatliche Absicht hinter der Sache. Aber der Weg ist falsch.

Hier ein kurzes Video – samt Gedicht.