Deutscher PEN wendet sich gegen das Gesetz zur Kontrolle von regierungsunabhängigen Organisationen (NGO) in Ungarn
Das am 13. Juni 2017 durch das ungarische Parlament verabschiedete Gesetz über die Registrierung, Überwachung und Stigmatisierung regierungsunabhängiger Organisationen (NGO), die Zuwendungen aus dem Ausland erhalten, stellt einen Angriff auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit dar.
Der deutsche PEN teilt die durch verschiedene UN-Sonderberichterstatter sowie die Venedig-Kommission des Europarates zu Verfassungsfragen zum Ausdruck gebrachte tiefe Sorge vor einer diskriminierenden Behandlung von NGOs.
Der Großteil der ungarischen NGOs, die Finanzmittel aus ausländischen Quellen erhalten, arbeitet im Bereich der Menschen- und Freiheitsrechte. Der deutsche PEN ist daher der Überzeugung, dass dieses Gesetz nicht nur eine bis hin zu einem möglichen Betätigungsverbot reichende massive Behinderung der Arbeit von NGOs darstellt, sondern sich ausdrücklich gegen Stimmen wendet, die der umstrittenen Regierungsarbeit von Ministerpräsident Viktor Orbán kritisch gegenüber eingestellt sind.
Regierungsunabhängige Organisationen sind ein unverzichtbarer Garant des freien Wortes und der demokratischen Meinungsbildung. Entsprechend stellt die Verabschiedung des Gesetzes einen schwarzen Tag für die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Ungarn dar.
Das PEN-Zentrum Deutschland fordert die Europäische Kommission und das Europäische Parlament auf, auf die ungarische Regierung und das ungarische Parlament im Sinne einer Rücknahme des Gesetzes einzuwirken und dessen Vereinbarkeit mit europäischem Recht zu prüfen.