Deutscher und DeutschSchweizer PEN besorgt wegen israelischer Politik gegenüber NGO – Stopp des Gesetzes zur schärferen Kontrolle von Nichtregierungsorganisationen gefordert
Mit großer Sorge haben das deutsche und das DeutschSchweizer PEN-Zentrum Kenntnis von dem am 27.12.2015 von der israelischen Regierung gebilligten Gesetzentwurf Kenntnis genommen, wonach die Arbeit regierungskritischer NGO massiv eingeschränkt und behindert werden kann. Selbstverständlich hat Israel wie jeder demokratische Staat das Recht, gegen Einzelpersonen und Gruppen Maßnahmen zu ergreifen, die die Verfassungsordnung, die Verteidigungsfähigkeit oder die Sicherheit des Staates bedrohen. Der vorliegende Gesetzentwurf gibt jedoch Grund zur Befürchtung, dass das Gesetz vor allem dazu dienen wird, die Arbeit regierungskritischer Organisationen zu erschweren und zu verhindern. Während nämlich kritische, ,linksgerichtete’ NGO, die öffentliche Fördermittel aus dem Ausland erhalten, verschärften Kontrollen unterliegen sollen, gilt dies nicht für ,rechtsgerichtete’ Gruppen, die ihre Spenden oftmals auch aus dem Ausland, aber in der Regel von privaten Sponsoren erhalten.
Von der Regierung unabhängige Organisationen sind, in Israel wie anderswo, ein unverzichtbarer Garant des freien Wortes und der demokratischen Meinungsbildung. Als Mitglieder des internationalen PEN, dessen zentrale Aufgabe es ist, das freie Wort zu verteidigen, fordern wir das israelische Parlament auf, dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen. Die Souveränität des israelischen Staates wird mit dieser Aufforderung ebenso wenig in Frage gestellt wie die Souveränität all der anderen Staaten, gegen deren gesetzliche Bestimmungen oder Aktivitäten der PEN protestiert hat – so etwa auch, als der Präsident der Russischen Föderation am 23.5.2015 ein Gesetz unterzeichnete, wonach ausländische Organisationen verboten werden können – und weiter protestieren wird, sofern sie eine Einschränkung oder ein Verbot des freien Wortes bedeuten.