Der Verband deutscher Schriftsteller*innen fordert die Abgeordneten des Europaparlaments auf, die aufgrund von Mängeln verschobene Reform des Urheberrechts voran zu treiben. Eine überfällige Angelegenheit. Es bedarf allerdings der Sicherstellung, dass die Suchmaschinen auch weiterhin Ergebnisse anzeigen dürfen. Aggregatoren wie Google-News, die Portalcharakter haben, sollen allerdings abgabepflichtig sein. Uploadfilter müssen unbedingt bei Plattformen wie youtube vermieden werden. Es ist deshalb zu überlegen, einen Abschlusszwang mit Verwertungsgesellschaften in der Gesetzgebung zu berücksichtigen.
Vor Jahren schon haben Politiker, Gewerkschafter und Künstler gefordert, in Deutschland einen „Goethe-Groschen“ einzuführen. Werke sollten dauerhaft abgabepflichtig bleiben, also auch über die jetzige Grenze von siebzig Jahren hinaus. Mit den Erlösen, die dann der Staat erhalten sollte, hätte die Alterversorgung von Künstlern und anderes mehr finanziert werden sollen. Leider ist diese Idee aus der Regierung Schröder nicht die nachfolgende Regierung Merkel übernommen worden. Es wäre schön, wenn diese Idee für die EU übernommen werden würde. Vielleicht in einer späteren Ergänzung des Gesetzes.
An die Abgeordneten des Europaparlaments
Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt – stärken Sie die Urheber und Interpreten, stimmen Sie für die professionellen Kreativschaffenden in Europa
Sehr geehrte Abgeordnete des Europäischen Parlaments,
der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) in ver.di ist der größte Mitgliedsverband der deutschsprachigen Autorinnen und Autoren. Wir vertreten die Interessen der Autorinnen und Autorinnen gegenüber ihren wichtigsten Partnern wie Verlagen und Verwertungsgesellschaften, als auch die gemeinsamen Belange der Buchbranche. Wir setzen uns ein für Gerechtigkeit, Meinungsfreiheit und kulturelle Unabhängigkeit.
Als Bundesvorstandsmitglied mit dem Schwerpunkt Urheberrecht und Digitales Leben, als Schriftstellerin und als Bürgerin ersuche ich Sie nachdrücklich, am Mittwoch, den 12. September 2018, die Interessen der Urheberinnen/Urheber und Interpretinnen/Interpreten aber auch der Verbraucherinnen/Verbraucher zu stärken. Stimmen Sie bitte für die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt, bringen Sie das Gesetzesvorhaben in den Trilog. Stimmen Sie für ein starkes Urhebervertragsrecht Die Artikel 14 und folgende der Richtlinie stärken die vertragsrechtliche Position der Urheberinnen/Urheber und ausübenden Künstlerinnen/Künstler und stellen einen enorm wichtigen Beitrag für eine bessere Verhandlungsposition und für die Durchsetzung angemessener Vergütungen dar.
Bitte stimmen Sie hier für die starke Position, die der JURI-Ausschuss vorgeschlagen hat. Die hierzu vorliegenden Änderungsanträge sind kaum geeignet die Lage der Kreativen zu verbessern. Bitte wirken Sie darauf hin, dass diese nicht angenommen, idealerweise sogar vor der Abstimmung zurückgenommen werden. Ermöglichen Sie die Fortführung der erfolgreichen Arbeit von Verwertungsgesellschaften Durch Art. 12 des JURI-Vorschlages wird sichergestellt, dass die unterschiedlichen Modelle von Verwertungsgesellschaften in Europa fortgeführt werden können. Das in Deutschland überwiegend praktizierte Erfolgsmodell der gemeinsam von Kreativen und Verwertern gegründeten und geführten Verwertungsgesellschaft (GEMA, GVL, VG Wort, VG Bild Kunst) wird hierdurch abgesichert. Sie sind unabdingbar für eine Zukunft, in der jegliche Inhalteanbieter, ob Plattformen, Bibliotheken oder Speicherdienste, sinnvoll und schlüssig in die Verantwortung genommen werden können. Gleichzeitig stellt der Vorschlag auch die Beibehaltung der jeweiligen Erfolgsmodelle in anderen Ländern sicher.
Nehmen Sie die Plattformen in Verantwortung Auf den großen Plattformen wie Facebook, Google und YouTube werden unzählige urheberrechtlich geschützte Inhalte genutzt, ein Großteil rechtswidrig. Die Urheberinnen/Urheber und Interpretinnen/Interpreten sehen für die Nutzungen keinerlei oder allenfalls sehr niedrige Vergütungen. Formal tragen zudem bisher die Verbraucherinnen/Verbraucher als Nutzerinnen/Nutzer der Plattformen die rechtlichen Risiken, weil ihnen der Nutzungsvorgang zugerechnet wird. Gleichzeitig verdienen die Plattformen Milliarden. Die Geschäftsmodelle basieren auf der Auffindbarkeit und Nutzung von Inhalten. Wir fordern, dass die Plattformen in rechtliche und monetäre Verantwortung genommen werden und Verbraucherinnen und Verbraucher rechtssicher Inhalte laden und auffinden können. Artikel 13 muss die Urheberinnen/Urheber und Interpretinnen/Interpreten stärken und gleichzeitig für Verbraucherinnen/Verbraucher die längst überfällige Rechtssicherheit schaffen.
Nur durch die Definition der Tätigkeit der Plattformen als »communication to the public« werden Lizenzierung und Vergütung genutzter Inhalte endlich verbindlich gemacht. Aus unserer Sicht gilt, dass Plattformen, die sich hinter dem Haftungsprivileg für aus der E-Commerce-Richtlinie verstecken und angemessene Lizenzen verweigern, kein Geschäft mit urheberrechtlich geschützten Inhalten betreiben dürfen. Wer ihnen das auch weiterhin ermöglichen will, bekämpft Lizenzen und damit die angemessene Vergütung der Urheberinnen/Urheber und ausübenden Künstlerinnen/Künstler. Bitte unterstützen Sie die Urheberinnen/Urheber und ausübenden Künstlerinnen/Künstler am 12. September 2018 und stimmen Sie für eine Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt.
Mit freundlichen Grüßen
Nina George
Bundesvorstandsmitglied des VS
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